Auf den starken Anstieg der Straftaten in der Innenstadt müssen Stadt Hamm und Polizei umgehend mit einem umfassenden Sicherheitskonzept reagieren: Diese Forderung erhebt die CDU in ihrem Leitantrag Sicherheitspartnerschaft. Nach der vom NRW-Innenministerium herausgegeben Kriminalstatistik „lässt sich für Hamm-Mitte insbesondere für das erste Halbjahr 2023, eine deutliche Steigerung der Straftaten insgesamt feststellen“. Danach haben sich im Vergleich der ersten Halbjahre 2022 und 2023 die Fallzahlen der Straftaten insgesamt von 3.677 Fällen auf 4.997 Fälle erhöht. Dies entspricht einem Anstieg von 26,42 Prozent.
„Die zunehmenden Vorfälle in der Innenstadt sind keine Nebensächlichkeiten: Es geht um Straftaten – um Vandalismus, Raub, Belästigung, Sachbeschädigung und gefährliche Körperverletzung gepaart mit den Folgen einer um sich greifenden und in Einzelfällen gewaltbereiten Drogenszene. Viele Menschen haben Angst, sich in der Dunkelheit in der Innenstadt aufzuhalten. Die Daten und Fakten sprechen eine deutliche Sprache“, begründet CDU-Fraktionsvorsitzender Ralf Steinhaus den Antrag für die Entwicklung eines umfassenden Sicherheitskonzeptes.
Angesichts erschreckender Steigerungsraten im ersten Halbjahr 2023 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum bei einzelnen Delikten – Diebstahl aus Boden- und Kellerräumen mit 49,3 Prozent, Ladendiebstahl mit 37,3 Prozent und Rauschgiftkriminalität mit 34,8 Prozent – bestehe dringender Handlungsbedarf. „Das ist eine gemeinsame Aufgabe von Stadt, Stadtverwaltung und Polizei“, so Ralf Steinhaus. Notwendig sei die Entwicklung eines eigenständigen Konzeptes „Sicherheit in der Innenstadt“ (SIDI) nach Düsseldorfer Vorbild. Das Düsseldorfer Erfolgskonzept will NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) für andere Kommunen nutzbar machen. In der Landeshauptstadt sei es zum Beispiel durch den Einsatz von Doppelsteifgen mit vier Mitarbeitern von Polizei und Ordnungsamt gelungen, die Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger in der Düsseldorfer Altstadt und am Rheinufer signifikant zu erhöhen und die Straftaten wie Gewalt-, Raub- und Sexualdelikte um bis zu 30 Prozent zu senken.
Konkrete Schritte müssten darüber hinaus vor allem die Einrichtung einer gemeinsamen mobilen Wache von Polizei und Kommunalem Ordnungsdienst, die auch in den Abend- und Nachtstunden besetzt ist, und die Einrichtung von Videoüberwachung an geeigneten Stellen in der Hammer Innenstadt sein.
Das Ziel dieser Maßnahmen sei klar: „Unsere Innenstadt muss wieder zu jeder Tageszeit zu einer sicheren Innenstadt werden. Dazu müssen neben einer gemeinsamen mobilen Wache zeitnah andere erforderliche Maßnahmen – wie Videoüberwachung, Streetworker-Einsatz für spezielle Zielgruppen, Alkohol- und Glasverbote – effektiv umgesetzt werden. Beobachtet werden sollen speziell die Auftritte problematischer Gruppen und die Entwicklung von Angsträumen.“
Nach den Worten von Ralf Steinhaus „setzen wir dabei insbesondere auf eine offene Präsenz und Aufrechterhaltung des Kontroll- und Sanktionsdrucks insbesondere auch bei Dunkelheit, integrative Schwerpunkteinsätze zusammen mit weiteren zuständigen Behörden (Ausländeramt, Ordnungsamt, Zoll, Bundespolizei, Steuerfahndung etc.), vermehrte Streifen im Rahmen der Ordnungspartnerschaft, Bürgersprechstunden sowie eine begleitende offensive und crossmediale Presse- und Öffentlichkeitsarbeit“.
Damit die Maßnahmen für mehr Sicherheit bei sich verändernden Situationen ihre Wirkung behalten, müssten sie permanent überprüft und notfalls nachgebessert werden. Hierzu solle die Verwaltung regelmäßig sowohl im zuständigen Fachausschuss als auch im Rat berichten. Der Rat erhalte damit die Möglichkeit, auf Veränderungen der Lage entsprechend zu reagieren.
Der Grundsatzantrag der CDU im Wortlaut:
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister!
Das Leben in Sicherheit hat für unsere Bürgerinnen und Bürger einen außerordentlich hohen Stellenwert. Dazu brauchen wir in Hamm ein umfassendes Sicherheitskonzept. Vor allem die zunehmenden Vorfälle in der Innenstadt sind keine Nebensächlichkeiten: Es geht um Straftaten – um Vandalismus, Raub, Belästigung, Sachbeschädigung und gefährliche Körperverletzung gepaart mit den Folgen einer um sich greifenden und in Einzelfällen gewaltbereiten Drogenszene. Viele Menschen haben Angst,sich in der Dunkelheit in der Innenstadt aufzuhalten. Die Daten und Fakten sprechen eine deutliche Sprache.
Die nachfolgenden Angaben zur Entwicklung der Straftaten im Stadtbezirk Hamm-Mitte basieren auf der vom NRW-Innenministerium veröffentlichten Kriminalstatistik für den Zeitraum 2019 bis 2022 sowie das erste Halbjahr 2023. Da die Jahre 2020 und 2021 maßgeblich von der Corona-Pandemie beeinflusst waren, wurden für eine bessere Vergleichbarkeit die Zahlen von 2019 und 2022 gegenübergestellt.
Straftaten: Entwicklung Gesamt-Hamm
Halbjahres-Vergleich: Im gesamten Bereich des Polizeipräsidiums Hamm haben sich im Vergleich der ersten Halbjahre 2022 und 2023 die Fälle der Straftaten insgesamt von 7.615 Fällen auf 9.847 Fälle erhöht. Dies entspricht einem Anstieg von +29,31 Prozent. Der landesweite Anstieg betrug +11,10 Prozent.
Ganzjahres-Vergleich:
Im Rückblick auf die Gesamtjahre stellt sich die Entwicklung der Straftaten insgesamt wie folgt dar:
· 2019 stiegen die Fallzahlen um +1,77 Prozent auf 13.591 Fälle. Landesweit sanken die
Fallzahlen um -4,25 Prozent.
· 2020 stiegen die Fallzahlen um +14,44
Prozent auf 15.806 Fälle. Landesweit sanken die Fallzahlen um -0,99 Prozent.
· 2021 sanken die Fallzahlen um -5,70 Prozent
auf 14.667 Fälle. Der landesweite Rückgang betrug -1,18 Prozent.
· 2022 stiegen die Fallzahlen um +12,83
Prozent auf 16.549 Fälle an. Landesweit stiegen die Fallzahlen um +13,74
Prozent.
Insgesamt lässt sich, insbesondere für das erste Halbjahr 2023, eine deutliche Steigerung der Kriminalitätsbelastung feststellen, die über dem Landesdurchschnitt liegt.
Straftaten: Entwicklung Hamm-Mitte
Halbjahres-Vergleich: Für den Stadtbezirk Hamm-Mitte haben sich im Vergleich der ersten Halbjahre 2022 und 2023 die Fallzahlen der Straftaten insgesamt von 3.677 Fällen auf 4.997 Fälle erhöht. Dies entspricht einem Anstieg von 26,42 Prozent, der um ca. 2,9 Prozentpunkte niedriger ausfällt als für den gesamten Bereich des Polizeipräsidiums Hamm. Er liegt jedoch ca. 15,3 Prozentpunkte über dem Landesdurchschnitt.
Ganzjahres-Vergleich:
Die Entwicklung der Straftaten im Stadtbezirke Hamm-Mitte insgesamt stellt sich im Rückblick auf die Gesamtjahre wie folgt dar:
Im Vergleich mit dem Jahr 2019 sind die Fallzahlen der Straftaten insgesamt im Jahr 2022 um 18,6 Prozent gestiegen. Die landesweite Steigerung der Fallzahlen betrug 10,2 Prozent.
Die Aufklärungsquote für das erst Halbjahr 2023 lag mit 60,14 Prozent ca. 8,4 Prozentpunkte über dem Landesdurchschnitt.
Für Hamm-Mitte lässt sich demnach, insbesondere für das erste Halbjahr 2023, eine deutliche Steigerung der Straftaten insgesamt feststellen.
Bei den folgenden Straftatbeständen ist eine hohe Steigerung der Fallzahlen, insbesondere im Vergleich des ersten Halbjahres 2023 mit dem ersten Halbjahr 2022, für Hamm-Mitte feststellbar.
Diebstahl in/aus Boden-, /Kellerräumen, Waschküchen
Im Vergleich des ersten Halbjahres 2023 mit dem Vorjahreszeitraum stiegen die Fallzahlen von 61 Fällen auf 120 Fälle. Der Anstieg von 49,17 Prozent liegt deutlich über dem Landestrend mit 10,72 Prozent. Im Vergleich des Jahres 2022 (95 Fälle) mit dem Jahr 2019 (49 Fälle) lag die Fallzahlensteigerung von 48,4 Prozent deutlich höher als die landesweite Steigerung von 15,4 Prozent.
Wohnungseinbruchsdiebstahl
Im Vergleich des ersten Halbjahres 2023 mit dem Vorjahreszeitraum stiegen die Fallzahlen von 25 Fällen auf 40 Fälle. Der Anstieg von 37,50 Prozent liegt über dem Landestrend mit 22,15 Prozent. Im Vergleich des Jahres 2022 (60 Fälle) mit dem Jahr 2019 (54 Fälle) stiegen Fallzahlen um 10 Prozent, während sie landesweit um -14,15 Prozent zurückgingen.
Diebstahl an/aus Kraftfahrzeugen
Im Vergleich des ersten Halbjahres 2023 mit dem Vorjahreszeitraum stiegen die Fallzahlen von 200 Fällen auf 319 Fälle. Der Anstieg von 37,30 Prozent liegt deutlich über dem Landestrend mit 12,24 Prozent. Im Vergleich des Jahres 2022 (402 Fällen) mit dem Jahr 2019 (425 Fälle) sanken die Fallzahlen um -5,7 Prozent, während sie landesweit um 13,3 Prozent stiegen.
Ladendiebstahl
Im Vergleich des ersten. Halbjahres 2023 mit dem Vorjahreszeitraum stiegen die Fallzahlen von 547 Fällen auf 872 Fälle. Der Anstieg von 37,27 Prozent liegt leicht höher als der Landestrend mit +32,69 Prozent. Im Vergleich des Jahres 2022 (1.232 Fälle) mit dem Jahr 2019 (1.087 Fälle) lag die Steigerung von 11,8 Prozent höher als der landesweite Anstieg von 5,95 Prozent.
Rauschgiftkriminalität
Im Vergleich des ersten Halbjahres 2023 mit dem Vorjahreszeitraum stiegen die Fallzahlen von 206 Fällen auf 316 Fälle. Der Anstieg von 34,81 Prozent liegt deutlich über dem Landestrend mit 3,89 Prozent. Im Vergleich des Jahres 2022 (508 Fälle) mit dem Jahr 2019 (351 Fälle) lag die Steigerung von 30,9 Prozent deutlich über dem landesweiten Anstieg der Fallzahlen von 2,6 Prozent.
Diebstahl von Fahrrädern
Im Vergleich des ersten Halbjahres 2023 mit dem Vorjahreszeitraum stiegen die Fallzahlen von 195 Fällen auf 262 Fälle. Der Anstieg von 25,57 Prozent liegt deutlich über dem Landestrend mit 7,84 Prozent. Im Vergleich des Jahres 2022 (568 Fälle) mit dem Jahr 2019 (425 Fälle) lagdie Steigerung mit 25,18 Prozent deutlich über dem Landesdurchschnitt von 4,94
Prozent.
Taschendiebstahl (insgesamt)
Im Vergleich des ersten Halbjahres 2023 mit dem Vorjahreszeitraum stiegen die Fallzahlen von 91 Fällen auf 122 Fälle. Der Anstieg von 25,47 Prozent liegt über dem Landestrend mit 17,5 Prozent. Im Vergleich des Jahres 2022 (205 Fälle) mit dem Jahr 2019 (196 Fälle) lag die Steigerung von 4,4 Prozent unter dem Landesdurchschnitt mit 16,5 Prozent.
Straßenkriminalität
Im Vergleich des ersten Halbjahres 2023 mit dem Vorjahreszeitraum stiegen die Fallzahlen von 803 Fällen auf 1050 Fälle. Der Anstieg von 23,52 Prozent liegt deutlich über dem Landestrend mit 9,06 Prozent. Im Vergleich des Jahres 2022 (1.756 Fälle) mit dem Jahr 2019 (1.505 Fälle) lag die Steigerung von 14,8 Prozent über dem landesweiten Anstieg von 4,5 Prozent.
Raub, räuberische Erpressung und räuberischer Angriff auf Kraftfahrer
Im Vergleich des ersten Halbjahres 2023 mit dem Vorjahreszeitraum stiegen die Fallzahlen von 47 Fällen auf 58 Fälle. Der Anstieg von 18,97 Prozent liegt unter dem Landestrend mit 22,66 Prozent. Im Vergleich des Jahres 2022 (103 Fälle) mit dem Jahr 2019 (69 Fälle) betrug der Anstieg 33 Prozent. Die landesweite Steigerung betrug 10,2 Prozent.
Fazit:
Für den Stadtbezirk Hamm-Mitte kann laut NRW-Innenministerium – bei einer prognostizierten konstanten Kriminalitätsentwicklung im zweiten Halbjahr – im Jahr 2023 ein zum Teil deutlicher Anstieg der Fallzahlen der vorgenannten Deliktsbereiche im Vergleich zum Vorjahr erwartet werden. Diese Anstiege fallen zum Teil höher aus als im allgemeinen Landestrend.
Einsatzlage:
Im Gegensatz zur Entwicklung der Kriminalitätszahlen zeigt ein Vergleich der Einsatzzahlen der Polizei der letzten fünf Jahre, dass sich die jährliche Gesamtanzahl der Einsatzanlässe in Hamm auf einem nahezu gleichbleibenden Niveau befindet. Sowohl im Jahr vor der Corona-Pandemie (2019) als auch im vergangenen Jahr (2022) lag die Gesamtanzahl der außenveranlassten Einsätze nahezu identisch bei 31.857 und 31.894 Einsatzanlässen. Bis zum 30.09.2023 nahm die KPB Hamm 24.713 außenveranlasste Einsätze wahr. Bei gleichbleibender Entwicklung der außenveranlassten Einsätze in 2023 würde ein 5-Jahreshoch erreicht werden, der jedoch nur geringfügig über dem Wert des Jahres 2021 und dem Durchschnitt von 32.436 Einsätzen (2019-2023) liegen dürfte.
KPB Hamm |
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 (bis |
Einsätze |
31.857 |
32.605 |
32.876 |
31.894 |
24.713 |
Dringend erforderliche Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheitslage in der Innenstadt
Die Zusammenfassung der Lage macht deutlich, dass für die Hammer Innenstadt dringender Handlungsbedarf besteht: eine gemeinsame Aufgabe von Stadt, Stadtverwaltung und Polizei. Wir brauchen für Hamm und für unsere Innenstadt ein eigenständiges Sicherheitskonzeptes! Das Sicherheitskonzept für Hamm soll sich u.a. an den positiven Ergebnissen der mit Landeshilfe entwickelten Sicherheitspartnerschaft zwischen Stadt und Polizei in Düsseldorf orientieren. Das Erfolgskonzept will NRW-Innenminister Herbert Reul für andere Kommunen nutzbar machen.
So sind auf der Grundlage eines Kooperationsvertrages in der Landeshauptstadt zur Verbesserung der subjektiven und objektiven Sicherheitslage zum Beispiel Doppelstreifen mit vier Mitarbeitern von Polizei und Ordnungsamt lageangepasst im Einsatz. Mit der Sicherheitspartnerschaft ist es gelungen, die Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger in der Düsseldorfer Altstadt und am Rheinufer signifikant zu erhöhen und die Straftaten wie Gewalt-, Raub- und Sexualdelikte um bis zu 30 Prozent zu senken.
Die CDU-Fraktion beantragt daher
zu 1 + 2:
Mit dem Konzept „Sicherheit in der Innenstadt“ soll die Stadt Hamm gemeinsam mit der Polizei einen wichtigen Schritt für mehr Sicherheit in der Innenstadt für alle Bürgerinnen und Bürger
gehen. Mit der Rückkehr der Lichtbäume auf dem „Platz der Deutschen Einheit“ und der kürzlich eingerichteten gemeinsamen Streife von Polizei und Kommunalem Ordnungsdienst im Bahnhofsquartier ist ein Anfang gemacht worden. Aber: Die Präsenz der gemeinsamen Streife muss dringend ausgeweitet werden und sie muss dauerhaft sein. In diesem neuen Konzept soll eine Schwerpunktsetzung des Kommunalen Ordnungsdienstes auf die Präsenz und Sicherheit und damit auch abnehmend im Aufgabenfeld der Regelung des ruhenden Verkehres verankert werden.
zu 3:
Grundsätzlich wird der Einsatz mobiler Wachen durch die Landesregierung positiv bewertet, da sie durch die vielseitigen Verwendungsmöglichkeiten im gesamten Zuständigkeitsbereich einer Kreispolizeibehörde (KPB) noch flexibler für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger sorgen können. Dies kann zur Stärkung der subjektiven Sicherheit und des Vertrauens der Bevölkerung in die Polizei beitragen. Ordnungspartnerschaften sind unter anderem darauf ausgerichtet, „Angsträume“ nicht nur kurzfristig zu behaupten. Stattdessen sollen sie Ursachen in die konzeptionelle und projektbezogene Planung mit einbeziehen, um eine dauerhafte Wirkung zu erzielen. Die Einrichtung bzw. Intensivierung von Ordnungspartnerschaften wird seitens des Innenministeriums des Landes NRW daher ausdrücklich begrüßt.
zu 4:
Die Videoüberwachung an öffentlichen Plätzen ist nach Einschätzung des Innenministeriums eine bewährte Maßnahme, die dazu beiträgt, die Sicherheit und Freiheit in unserem Land zu gewährleisten. Für die Polizei Nordrhein-Westfalen ist die Videobeobachtung an öffentlichen Plätzen eines von vielen unterstützenden Mitteln, um die Gefahrenabwehr an öffentlich
zugänglichen Orten zu gewährleisten. Die Videobeobachtung ist im Rahmen eines Gesamtkonzepts einzusetzen, das auf die spezifischen Gegebenheiten vor Ort abgestimmt ist und ergänzende Maßnahmen vorsieht. Durch die Erweiterung der polizeilichen Handlungsoptionen, insbesondere auf Grund der Möglichkeit der frühzeitigen Erkennung eventuell eskalierender Sachverhalte, der gezielteren Kräftesteuerung und des schnelleren Einschreitens leistet die Videobeobachtung einen Beitrag zur Verhinderung von Gewaltdelikten bzw. zur Minderung deren Folgen.
Ob die Einrichtung einer polizeilichen Videobeobachtunganlage in der Hammer Innenstadt ein effektives Mittel zur Bekämpfung der Straßenkriminalität darstellen würde, hängt laut NRW-Innenministerium in erster Linie von der Frage ab, ob die rechtlichen Voraussetzungen gem. § 15a
PolG NRW vorliegen. Demnach kann die Polizei „zur Verhütung von Straftaten […] einzelne öffentlich zugängliche Orte mittels Bildübertragung beobachten und die übertragenen Bilder aufzeichnen, wenn
Eine Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen incl. Bewertung sollen Stadtverwaltung und Polizei gemeinsam vornehmen. In der Hammer Innenstadt soll eine Videoüberwachung installiert werden.
Die Innenstadt muss wieder zu einer sicheren Innenstadt werden!
Das Ziel dieser Maßnahmen ist klar: Unsere Innenstadt muss wieder zu jeder Tageszeit zu einer sicheren Innenstadt werden. Dazu müssen neben einer gemeinsamen mobilen Wache zeitnah andere erforderliche Maßnahmen – wie Videoüberwachung, Streetworker-Einsatz für spezielle Zielgruppen, Alkohol- und Glasverbote – effektiv umgesetzt werden. Beobachtet werden sollen insbesondere die Auftritte problematischer Gruppen und die Entwicklung von Angsträumen.
Wir setzen dabei insbesondere auf eine offene Präsenz und Aufrechterhaltung des Kontroll- und Sanktionsdrucks insbesondere auch bei Dunkelheit, integrative Schwerpunkteinsätze zusammen mit weiteren zuständigen Behörden (Ausländeramt, Ordnungsamt, Zoll, Bundespolizei, Steuerfahndung etc.), vermehrte Streifen im Rahmen der Ordnungspartnerschaft,
Bürgersprechstunden sowie eine begleitende offensive und crossmediale Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.
Damit die Maßnahmen für mehr Sicherheit bei sich verändernden Situationen ihre Wirkung behalten, müssen sie permanent überprüft und notfalls nachgebessert werden. Hierzu soll die Verwaltung regelmäßig sowohl im zuständigen Fachausschuss als auch im Rat berichten (im Rahmen eines an die polizeiliche Statistik angelehnten Berichtes). Der Rat erhält damit die Möglichkeit, auf Veränderungen der Lage entsprechend zu reagieren.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Ralf Steinhaus / Fraktionsvorsitzender
gez. Michael Pricking / Geschäftsführer