„Das ist ein wichtiges Signal für die Kulturszene.“ Mit diesen Worten begrüßt die stellvertretende Vorsitzendes des Ausschusses für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft, Monika Schnieders-Pförtzsch (CDU), die vom Land NRW beschlossenen Honoraruntergrenzen für selbständige, professionell arbeitende Künstlerinnen und Künstler. „Kunstschaffende, die Vollzeit arbeiten, müssen schließlich von ihrer Arbeit leben können. Nordrhein-Westfalen ist das erste Flächenland, das die faire Bezahlung konsequent umsetzt“, betont die CDU-Politikerin.
Seit dem 1. August werden alle künstlerischen Arbeiten in den beiden Landesprogrammen „Künstler in die Kita“ und „Kultur und Schule“ mit mindestens 55 Euro pro Stunde vergütet. Das sei eine Erhöhung um 50 Prozent. In Frage komme diese höhere Förderung dann, wenn Kitas und Schulen in Hamm im Bereich der Kulturellen Bildung mit Kulturschaffenden, Kulturinstituten oder Einrichtungen aller möglichen Sparten zusammenarbeiten. Beispielhaft könnten dies das Helios Theater, das Treibkraft Theater oder die Mosaik-Werkstatt sein.
Die flächendeckende Einführung in allen Sparten folge ab Januar 2026, teilt die CDU-Ratsfrau mit. Dann würden die Honoraruntergrenzen auch für Veranstaltungen aller anderen Sparten wie Literatur, Musik, Darstellende und Bildende Kunst verbindlich, sobald das Land mit einem Cent an der Förderung beteiligt sei. „Eine gute, eine richtige Lösung“, erklärt Monika Schnieders-Pförtzsch, „denn viele Künstlerinnen und Künstler sind auf Nebentätigkeiten angewiesen. Das Klischee vom freischaffenden Künstler, der Pizza ausliefert oder Taxi fährt, ist noch immer Alltag für viele Kulturschaffende.“