„Die Berufsfeuerwehr in Hamm ist auf die Anwerbung von Fachkräften aus der freien Wirtschaft angewiesen“, so CDU-Kreisvorsitzender Arnd Hilwig. Damit sich diese Menschen, die oft eine handwerkliche Ausbildung haben und im Berufsleben stehen, einen solchen Umstieg und die Ausbildung bei der Feuerwehr leisten können, werden während der Ausbildung Sonderzuschläge von bis zu 90 Prozent des Anwärtergrundbetrags gezahlt. „Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass – wie in Hamm – ein erheblicher Mangel an qualifizierten Bewerberinnen und Bewerbern besteht“, erläutert der feuerwehrpolitische Sprecher der Hammer Christdemokraten, Maximilian Weißenberg. Das Anwärtersonderzuschlagsgesetz für den feuerwehrtechnischen Dienst tritt zum 31. Dezember 2022 außer Kraft. Damit drohe eine Lücke bei den Zuschlägen für die Anwärter. „Innenminister Herbert Reul sagte nun allerdings zu, dass es eine Übergangslösung geben solle, bis die CDU-geführte Landesregierung eine gesetzliche Neuregelung getroffen habe“, erklärt Weißenberg. Die Hammer CDU zeigte sich erfreut: „Diese Klarstellung war wichtig, denn die Zuschläge sind unerlässlich gegen die Personalnot bei der Feuerwehr“, so Weißenberg weiter.
„Im Zuge einer Neuauflage des Gesetzes sollte auch geprüft werden, ob sowohl der gehobene als auch der höhere Dienst bei der Zahlung von Sonderzuschlägen für Anwärterinnen und Anwärter berücksichtigt werden können“, meint Hilwig. „Auf diese Notwendigkeit weisen die Gewerkschaften und Fachverbände vehement hin.“