Zum 1. April ist in Nordrhein-Westfalen die Regulierung der Düngung landwirtschaftlicher Felder auf Anforderungen der EU in einer neuen Verordnung umgesetzt worden. Ziel der Verordnung ist es, nitratbelastete Gebiete auf Basis neuer Erkenntnisse so zu differenzieren, dass Maßnahmen zum Grundwasserschutz nur dort ergriffen werden, wo auch tatsächlich Belastungen erkennbar sind. Dadurch wird erreicht, dass der Schutz unseres Grundwassers, aus dem im Wesentlichen Trinkwasser gewonnen wird, gewährleistet ist.
Eine kommunale Düngesatzung ist deshalb nicht nur aus formalen, sonders aus praktischen Erwägungen nicht zielführend. Hier wird versucht, unseren heimischen Landwirten mit nicht nachvollziehbaren Gründen Schwierigkeiten zu bereiten.
Die auf die Felder ausgebrachte Gülle ist ein wichtiger Naturdünger, der, wenn er den Pflanzen zeit- und bedarfsgerecht zugeführt wird, den Nährstoffbedarf der Pflanzen decken und damit Erträge und Qualität sichern kann. Durch die Gülledüngung wird außerdem Mineraldünger in erheblichem Maß eingespart. Durch die gerade beschlossene Düngeverordnung sind alle notwenigen Regelungen präzise aufgeführt die für einen sachgerechten Einsatz erforderlich sind.
In vielen Fällen mag der Geruch nach Ausbringung unangenehmen sein. Wir sind uns aber sicher: Landwirte arbeiten heute mit modernen Maschinen, und viel Erfahrung. Sie versuchen alles, um die Geruchsemissionen soweit wie möglich zu minimieren.
So betonte Heinrich Saarbeck, Fraktionsvorsitzender der CDU Bezirksfraktion Rhynern: „In unserem Stadtbezirk wird noch aktive Landwirtschaft intensiv betrieben. Wir unterstützen unsere Landwirte und sind froh darüber, dass regionale Produkte zu vertretbaren Bedingungen angebaut und vermarktet werden. Die schwierigen Wochen der Corona-Pandemie in der jüngsten Vergangenheit haben deutlich gemacht: Die Landwirtschaft ist es, die uns täglich mit frischen und hochwertigen Nahrungsmitteln aus unserer Region versorgt“.
Wir haben es wieder schätzen gelernt, was schnelle und unkomplizierte Versorgung wert ist.