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Ja zum Schutz der Bäume – aber kein Bürokratiemonster

CDU-Fraktionsvorsitzender Arnd Hilwig

CDU-Fraktionschef Arnd Hilwig zur geplanten Baumschutzsatzung
„Es kann nicht sein, dass das Fällen von Bäumen grundsätzlich genehmigungspflichtig werden soll. Damit droht ein Bürokratiemonster sondergleichen, wenn auch im Hausgarten Bäume nur noch fallen dürfen, nachdem ein städtischer Sachverständiger zugestimmt hat.“

„Wo bleibt die vor über einem Monat vom grünen Umwelt- und Klimadezernent Volker Burgard ebenso lautstark wie detailreich angekündigte Baumschutzsatzung?“ Diese Frage stelle sich, da nach den damaligen Worten des Dezernenten „die Neufassung bereits auf den Weg gebracht“ sei, erklärte CDU-Fraktionschef Arnd Hilwig in einer Stellungnahme. „Wir erwarten endlich die Vorlage in den Gremien – und wir erwarten, dass sie ausführlich in der Öffentlichkeit diskutiert wird.“

Laut Burgard sollen die Regelungen „unmittelbar nach Beschluss gelten“. Offensichtlich solle die neue Baumschutzsatzung im Hoppla-Hopp-Verfahren durch die Gremien gebracht werden, kritisierte Hilwig. „Gerade bei einem solch diffizilen Sachverhalt lehnen wir einen Schnellschuss prinzipiell ab und erwarten stattdessen ein ordnungsgemäßes Beratungs- und Bekanntmachungsverfahren.“

„Wir sind uns“, so der CDU-Fraktionsvorsitzende, „durchaus einig, dass Bäume zu schützen sind. Aber es kann nicht sein, dass das Fällen von Bäumen grundsätzlich genehmigungspflichtig werden soll. Damit droht ein Bürokratiemonster sondergleichen, wenn auch im Hausgarten Bäume nur noch fallen dürfen, nachdem ein städtischer Sachverständiger zugestimmt hat.“

Mit seiner Ankündigung unterstelle der Umwelt- und Klimadezernent den Gartenbesitzern indirekt, dass sie „ein Volk der Holzfäller sind“. Bei der Baumschutzsatzung sei Verhältnismäßigkeit und Augenmaß gefordert. Die CDU verlange eine Regelung, die auch die Interessen der privaten Grundstückseigentümer berücksichtige. Dazu Arnd Hilwig: „Es kann ja nicht sein, dass vor dem Beseitigen von Bäumen mit einem Durchmesser von nur gut 30 Zentimetern jeweils ein Genehmigungsverfahren einzuleiten ist und städtische Sachverständige ausrücken müssen.“ Mit einer solchen  Vorschrift, die viel restriktiver als die Praxis in anderen Städten sei, würde Hamm deutlich über das Ziel hinausschießen.

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