Lärm – er ist überall, er begleitet uns den ganzen Tag. In unserem schönen Stadtbezirk ist vor allem der Verkehrslärm ein Problem. Die Belastungen durch die Autobahn und die immer stärker genutzte B 63 als Verbindung von der A 44 zur A 2 führen in Stoßzeiten zu einer erhöhten Lärmbelästigung.
Um diese Beeinträchtigungen quantifizieren zu können, beantragt die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern die Einrichtung von Messstellen. Heinrich Saarbeck als Fraktionsvorsitzender begründet dieses wie folgt:
„Mobilität hat einen hohen Stellenwert in unserer Gesellschaft. Eine gut ausgebaute Infrastruktur sowie flexible, verlässliche und zunehmend miteinander verknüpfte Verkehrssysteme sind wichtige Voraussetzungen für eine funktionierende Wirtschaft. Ziel einer nachhaltigeren Verkehrspolitik ist daher, wachsende Mobilitätsbedürfnisse und Umwelt- und Gesundheitsanforderungen deutlich besser miteinander zu vereinbaren.
An der besseren Vereinbarkeit von Mobilität, Gesundheitsschutz und Wohlbefinden müssen wir im Stadtbezirk Rhynern dringend arbeiten.
Der ständige, und an manchen Tagen unerträgliche Verkehrslärm rund um die Orte Rhynern, Berge und Westtünnen belastet die Anwohner in unserem Stadtbezirk erheblich und schränkt den Wohn- und Aufenthaltswert und die Lebensqualität im Bezirk erheblich ein.
Aus eigener Erfahrung und nach vielen Gesprächen und Diskussionen mit Bewohnern besonders mit Anliegern im Bereich der Werler Straße und der BAB 2 beklagen alle Bürger die viel zu hohe und ständige Lärmbelästigung.
Wie allgemein bekannt, ist gera
de die Belastung durch Lärm in erster Linie eine subjektive Empfindung, die zur weiteren fundierten Diskussion und zur Planung und Realisierung möglicher Schutzmaßnahmen, einer möglichst objektiven Messung bedarf.
Um die Wohn-, Aufenthaltswert und die Lebensqualität im Bezirk dauerhaft zu verbessern oder wieder herzustellen beantragt die CDU-Fraktion, die Verwaltung zu beauftragen, sowohl geeignete Messpunkte zur dauerhaften Erfassung der o. geschilderten Lärmimmissionen zu benennen, als auch Immissionsmessungen durchzuführen mit dem Ziel, die Einhaltung der in der Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm) zu überprüfen und Vorschläge zur Lärmminimierung zu erarbeiten“.