
Die anhaltenden Probleme bei der Müllabfuhr sorgen weiterhin für erheblichen Unmut in der Bürgerschaft. Verspätete oder ausgefallene Abholungen sowie überfüllte Tonnen prägen in vielen Stadtteilen weiterhin das Bild. Längst handelt es sich nicht mehr um ein vorübergehendes Problem. Vielmehr ist die Situation Chaos Ausdruck eines gravierenden Organisationsversagens.
Die CDU-Ratsfraktion macht jetzt Druck und verlangt mit einer umfassenden Anfrage eine vollständige Aufklärung der Ursachen sowie konkrete und schnelle Verbesserungen.
Der Kreisvorsitzende der CDU Hamm und stellvertretende Fraktionsvorsitzende Maximilian Weißenberg erklärt dazu: „Die Situation ist für viele Bürgerinnen und Bürger schlicht nicht mehr hinnehmbar. Wer zuverlässig Gebühren zahlt, muss sich auch auf eine funktionierende Müllabfuhr verlassen können.“
Kritisch bewertet die CDU insbesondere den bisherigen Umgang der Verwaltungsspitze mit den Problemen. „Die politische Verantwortung trägt Oberbürgermeister Marc Herter. Dass er zu den anhaltenden Problemen bislang weitgehend schweigt, ist kein Zeichen von Führung. Gerade in einer solchen Lage erwarten die Menschen klare Ansagen und sichtbares Handeln“, so Weißenberg weiter.
Neben den Auswirkungen für die Bürgerschaft richten die Christdemokraten auch den Blick auf die Beschäftigten des ASH, die derzeit unter enormem Druck stehen. „Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leisten Überstunden und arbeiten am Limit. Sie dürfen nicht die Leidtragenden von Planungsfehlern sein.“
Mit ihrer Anfrage fordert die CDU unter anderem Antworten auf zentrale Fragen zur Planung, zur Einbindung der Mitarbeiter, zu möglichen Fehlern externer Dienstleister sowie zu den entstandenen Mehrkosten.
Zugleich bringt Weißenberg konkrete Konsequenzen ins Spiel: „Zur Wiederherstellung des Vertrauens muss auch eine Erstattung von Abfallgebühren ernsthaft geprüft werden. Wenn Leistungen nicht oder nur eingeschränkt erbracht werden, kann das nicht folgenlos bleiben.“ Auch mögliche Fehler bei der externen Planung dürfen nicht einfach hingenommen werden. „Bestätigen sich Planungs- oder Beratungsfehler, kommen auch Regressforderungen gegenüber dem beauftragten Unternehmen in Betracht“, so der CDU-Vorsitzende abschließend.