Die CDU hat Oberbürgermeister Marc Herter und seine Ampel-Koalition mit Nachdruck aufgefordert, den Weg für ein Kinderschutzkonzept für die Stadt Hamm freizumachen. „In Nordrhein-Westfalen bekommen wir das beste Kinderschutzgesetz in ganz Deutschland. Es wird gerade im Landtag beraten und soll schon im April verabschiedet werden. Das muss Vorbild für Hamm sein. Jetzt gibt es keinen Grund mehr, unseren bereits im Juni 2021 gestellten Antrag weiterhin nicht zuzustimmen“, erklärten CDU-Fraktionsvorsitzender Arnd Hilwig und seine Stellvertreterin Judith Schwienhorst. Nachdrücklich wiesen sie die kürzlich erhobene Forderung der Grünen nach einem Beratungsangebot nur für Schulen als „zu kurz gegriffen“ zurück.
„Angesichts der starken Zunahme von sexualisierter Gewalt brauchen wir dringend ein umfassendes kommunales Schutzkonzept“, begründeten Hilwig und Schwienhorst ihre Initiative. Ziel müsse es sein, dass Kinder und Jugendliche besser vor psychischer, physischer, sexualisierter Gewalt und Vernachlässigung geschützt werden. Zudem solle es den Akteuren in der Jugendarbeit Orientierung bieten und dazu beitragen, Unsicherheiten in diesem sensiblen Bereich abzubauen. Das kommunale Kinderschutzkonzept müsse gemeinsam von Politik, Verwaltung, Polizei und Institutionen, die bereits jetzt im Kontakt mit Familien und Kindern stehen, erarbeitet werden.
Die Bekämpfung von sexualisierter Gewalt gegen Kinder stand im Mittelpunkt einer virtuellen Fraktionssitzung am Dienstagabend. Unterstützung erhielt die Hammer CDU von der Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion für den Kinderschutz, Christina Schulze Föcking. Nordrhein-Westfalen gehe dieses „sehr, sehr ernste Thema“ entschlossen an: „Das neue Gesetz wird nach Urteil der Fachleute ein weiterer Meilenstein für den Kinderschutz. Wir gehen damit den Weg für mehr Kinderschutz entschlossen weiter und schauen ganz genau hin – wir wollen das Dunkelfeld hell machen.“ Nach vorliegenden Untersuchungen seien allein ein bis zwei Kinder pro Schulklasse Opfer sexualisierter Gewalt. Psychische und physische Gewalt seien in dieser Statistik der WHO ebenso wie Vernachlässigung noch nicht enthalten. „Es ist unvorstellbar, was Menschen Kindern antun können. Wir müssen deshalb das Sicherheitsnetz für unsere Kinder enger spannen“, sagte die CDU-Expertin.
Die engagierten Mitarbeitenden des Landeskriminalamtes „haben uns schonungslos vor Augen geführt, vor welchen Herausforderungen sie in ihrer täglichen Arbeit zum Schutz der Kinder vor sexualisierter Gewalt stehen, welche Hölle die kleinsten Mitglieder unserer Gesellschaft mitunter erfahren“. Sie habe gemeinsam mit der Polizei einen Account als „Marie, 12 Jahre“ angelegt – mit einem erschreckenden Ergebnis, schilderte Landtagsabgeordnete Christina Schulze Föcking: „Anfragen vornehmlich älteren Männern gingen im Sekunden-Takt ein.“
Bei der Aufklärung und Verfolgung von Missbrauchsdelikten habe NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) durch zahlreiche Einstellungen bei der Polizei neue Maßstäbe gesetzt. Das Personal im Landeskriminalamt, das gegen sexualisierte Gewalt gegen Kinder vorgeht, sei mehr als vervierfacht worden. Als zweiten Schwerpunkt nannte Schulze Föcking „klare fachliche Mindeststandards für die Arbeit der Jugendämter“. Die dort tägigen Fachkräfte benötigten einheitliche und verbindliche Verfahren, wie sie mit der Situation umgehen und schnell wirksam helfen können. Auch diesen Punkt greife der Entwurf des neuen Kinderschutzgesetzes auf. Christina Schulze Föcking ist es wichtig, dass „viele engagiert sind und helfen wollen.“ Gerade die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Jugendämtern brächten eine hohe innere Motivation mit. Daher sei es wichtig, sie bei ihrer Arbeit zu unterstützen.
„Wirksamer Kinderschutz darf nicht an den Landesgrenzen Halt machen“ – auch das sei essentiell. „Alle Bundesländer müssen gemeinsam mit der Bundesebene dafür Sorge tragen, dass wir landesweit das Thema nach vorne bringen. Ein positives Beispiel sei die erfolgreiche Bundesrats-Initiative Nordrhein-Westfalens zum bundesweiten Verkaufsverbot von Kindersex-Puppen. Eine bundesweite Regelung brauche es auch für den digitalen Fußabdruck der Täter. Die Speicherfristen der Verkehrsdaten im Internet, müssten von zurzeit maximal sieben Tagen auf zehn Wochen verlängert werden. Das würde den Ermittlern einen immensen Vorteil bei der Strafverfolgung bringen.
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